Gutachter: Erst Route 57 – dann Nationalpark!
„Route 57 darf nicht zum Kollateralschaden eines Nationalparks werden“; Verein Route 57: Erst Ortsumgehungskette, dann Nationalpark!
„Dieses Gutachten schafft endlich Klarheit und bestätigt unsere Sorgen“, meldet sich Eckehard Hof, Vorsitzender des Vereins Route 57 e.V., zu Wort. „Jetzt ist schwarz auf weiß aufgezeigt, dass ein Nationalpark die Planung und Umsetzung der Route 57 gefährden kann. Wer die Verkehrsprobleme in Wittgenstein ernsthaft lösen will, darf dieses Risiko nicht ignorieren!“
Damit nimmt der Verein Route 57 Stellung zum verwaltungsrechtlichen Gutachten, das die IHK Siegen zu den Folgen der Nationalparkausweisung auf das Verkehrsprojekt öffentlich vorgestellt hat. Demnach würde die Ausweisung eines Nationalparks auf dem Rothaarkamm erhebliche zusätzliche Risiken für die Planung und Realisierung der Route 57 mit sich bringen. Die juristische Bewertung kommt zu dem Ergebnis, dass rechtliche, planerische, zeitliche und finanzielle Unsicherheiten für das wichtige Infrastrukturprojekt entstehen würden.
Besonders bedeutsam ist aus Sicht des Vereins, dass das Gutachten auch eine häufig vorgebrachte politische Beruhigungsformel entkräftet. Die Idee, bestehende oder künftige Trassen der Route 57 aus einer Nationalparkkulisse auszunehmen, bietet nach Einschätzung der Gutachter keine verlässliche Absicherung. Anpassungen der Trassenführung, Nebenanlagen, Entwässerungseinrichtungen oder Baustelleneinrichtungen könnten weiterhin von den Auswirkungen einer Nationalparkausweisung betroffen sein.
„Viele Bürgerinnen und Bürger wurden mit dem Argument beruhigt, die Trassen würden einfach ausgespart. Das Gutachten zeigt jedoch klar, dass dies allein keine tragfähige Lösung ist“, betont Eckehard Hof. „Die Risiken bleiben bestehen und werden lediglich verschoben.“
Auch eine mögliche Verankerung der Route 57 in einer späteren Nationalparkverordnung bewertet der Verein kritisch. Wie jede andere Rechtsverordnung kann eine Nationalparkverordnung durch den Verordnungsgeber geändert, aufgehoben oder durch eine neue Fassung ersetzt werden.
Route 57 bislang strukturpolitischer Konsens
Für den Verein Route 57 geht es dabei um weit mehr als eine einzelne Straßenplanung. Seit Jahrzehnten wartet insbesondere Wittgenstein auf eine leistungsfähige Verkehrsanbindung. Nach der kommunalen Neugliederung hätte die Verbindung zwischen Siegerland und Wittgenstein konsequent vorangetrieben werden müssen, um beide Regionen enger zusammenzuführen und wirtschaftliche Entwicklungspotenziale zu stärken. Dies sei bislang weitgehend strukturpolitischer Konsens gewesen, weshalb sich neben den maßgeblichen Hauptverwaltungsbeamten, Arbeitgebern und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in der Vergangenheit etwa auch Bundestagsabgeordnete wie Volkmar Klein (CDU) oder Willi Brase (SPD), der Mitbegründer des Vereins Route 57, mit aller Kraft hierfür eingesetzt hätten.
„Statt mit der Route 57 endlich die Voraussetzungen für eine bessere Erreichbarkeit zu schaffen, droht nun genau zwischen Siegerland und Wittgenstein eine neue Verbotszone in der Größenordnung von rund 6.400 Fußballfeldern zu entstehen“, erklärt Christoph Schorge, zweiter Vorsitzender des Vereins. „Das ist ein Risiko für die Route 57 und ein völlig falsches Signal für Menschen, Unternehmen und Kommunen in unserer Region.“
Besonders irritiert zeigt sich der Verein über die politische Prioritätensetzung. Während die Route 57 seit Jahrzehnten nur in kleinen Schritten vorankomme, werde bei der Diskussion über einen Nationalpark ein bemerkenswerter Zeitdruck aufgebaut. „Für die Route 57 wird seit Generationen Geduld eingefordert. Beim Nationalpark scheint plötzlich keine Zeit mehr vorhanden zu sein“, kritisiert Eckehard Hof. „Diese Prioritäten kann kaum noch jemand nachvollziehen, der die tatsächlichen Herausforderungen Wittgensteins kennt. Für uns steht fest: Die Route 57 darf nicht zum Kollateralschaden eines Nationalparks werden!“
Auch René Scholtissek, DGB-Regionsgeschäftsführer Südwestfalen und designierter erster stv. Vorsitzender von Route 57 e.V., richtet einen Appell an die politischen Entscheidungsträger: „Bevor weitere Fakten für einen Nationalpark geschaffen werden, muss die Route 57 verbindlich planerisch abgesichert werden. Alles andere würde ein unnötiges Risiko für die Zukunftsfähigkeit unserer Region bedeuten.“
Der Verein Route 57 e.V. fordert daher Politik und Verwaltung auf, zunächst die planungsrechtliche Absicherung der Route 57 voranzutreiben und erst anschließend über die Ausweisung eines Nationalparks zu entscheiden. Eckehard Hof: „Die einzig vernünftige Reihenfolgte lautet: erst die rechtssichere Umsetzung der Route 57, dann beschäftigen wir uns gerne mit einem Nationalpark-Verfahren. Damit würden die Gegner der Ortsumgehungskette sowie die Politiker und Verwaltungen ein Zeichen für eine zukunftsorientiere Lösung setzen, die auf die Bedürfnisse aller in der Region lebenden Menschen abgestimmt ist.“
