Südumgehung Kreuztal: OVG verhandelt Klage
Am 5. Februar wird vor dem Oberverwaltungsgericht Münster die Klage eines Reitstall-Betreibers in Kreuztal verhandelt. Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg für den Neubau der B508 Teil-Ortsumgehung („Südumgehung“) Kreuztal. Für das Vorhaben sollen mehrere Grundstücke des Klägers in Anspruch genommen werden. Er macht vor allem eine Existenzgefährdung des Reitstalls geltend und verweist hier u.a. auf das Abschneiden von Reitwegen, eine Beeinträchtigung von Auslaufflächen für die Pferde sowie eine insgesamt geringere Attraktivität. Außerdem werden Verfahrensfehler und Fehler bei der Prüfung des Artenschutzes moniert. Monatelange Versuche einer außergerichtlichen Einigung zwischen dem Straßenbaulastträger und dem Kläger waren zuvor erfolglos geblieben.